
Andreas W. Tilp, Rechtsanwalt, Kirchentellinsfurt (Tübingen)
Das Seminar richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte und Finanzdienstleister, aber auch an alle, die mit kapitalmarktrechtlichen Themen befasst sind, gleich auf welcher Seite sie stehen.
Kapitalmarktrecht ist in Mode. Seit 2008 gibt es den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Neben dem Dauerbrenner Beratungshaftung, jüngst häufig auch in Form der Kickback-Rechtsprechung, werden von den Gerichten aktuell vor allem Massenprozesse wegen fehlerhafter Kapitalmarktpublizität (z.B. falsche ad-hoc-Mitteilungen, Prospekthaftung) abgearbeitet. Dabei erfordern die einschlägigen Rechtsmaterien besondere Strategien und Taktiken im Prozess des geschädigten Anlegers - bis hin zur Beteiligung an US-amerikanischen Class Actions oder Klagen im europäischen Ausland. Auch stehen weitere Gesetzgebungsvorhaben vor der Tür - getrieben von europäischen Vorgaben.
Behandelt werden u. a. folgende Punkte:
Wertpapiere und Derivate: Begrifflichkeiten und Anlageprodukte (z. B. strukturierte Produkte wie Zertifikate)
Materiell-rechtliche Anspruchsgrundlagen: Maßgeblichkeit des EU-Rechtes, Beratungsverschulden, Aufklärungsverschulden, Vermögensverwaltung/Publikum-/Spezialfonds, allgemeine und spezialgesetzliche Prospekthaftung, sonstige Kapitalmarktpublizität
Strategien der Rechtsdurchsetzung: Individualfälle versus Massenfälle, Sammelklagen, Klagen in den USA, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherer, Prozessfinanzierer
Der Anlegerschutzprozess - Strategien und Taktiken: Gerichtsstände, anwendbares Recht, Passivprozesse, Aktivprozesse, Tatsachenfeststellung, Darlegungs- und Beweislast, Kausalität, Schadenberechnung, Verjährung
Das am 01.11.2005 in Kraft getretene KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) wird anhand von Beispielen im Seminar ausführlich besprochen: Antrags-, Vorlage-, Aussetzungs- und Musterverfahren, Musterentscheid und Rechtsbehelfe. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das durch die MiFID seit dem 01.11.2007 reformierte WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und dessen seitherige weitere Änderungen, insbesondere die Themen Zuwendungen und Beratungsprotokoll.
Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage.
Hamburg * Grand Hotel Elysée
Fon 040 / 414120
(begrenztes Zimmerkontingent bis 4 Wochen vorher abrufbar)
Freitag, 27. Mai 2011 * 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr
(6 Zeitstunden Unterricht)
129,- Euro Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft/Anwaltverein,
jeweils bis 3 Jahre nach Zulassung
249,- Euro Mitglieder Anwaltverein
274,- Euro Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen * Arbeitsessen * Zimmerabrufkontingent im Hotel *
Arbeitsunterlagen * WertGarantie
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.
Ihr(e) Ansprechpartner(in) ist
Matthias Herrfurth Tel.: 030 / 726153-124, Fax -111
E-Mail: herrfurth [at] anwaltakademie.de
TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein.
Das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig – Zahlungsweg für die Haftung wegen verschwiegenem Kickback unerheblich.
TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger.
Kinderhaus Tübingen
Beitrag von Peter Gundermann zum Thema: "Beratervergütung und Haftungsmaßstab".
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 209, P. Gundermann.
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Michael Böhm, HSBC Global 'Asset Management (Deutschland) GmbH. Sein Thema lautet: Stärkung von Anlegerrechten und zentrale Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH sowie Prof. Dr. Petra Buck-Heeb.
Peter Gundermann referiert zum Thema: Verfahrens- und Prozessführung, Bankenrecht der EU.