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Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. verurteilt die BaFin zur Gewährung von Akteneinsicht im Fall Phoenix.

12.03.2008 - Verwaltungsgericht Frankfurt, AZ: 7 E 5426/06

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt umfassende Akteneinsichtsrechte in Behördenakten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt verurteilte die BaFin zur Einsicht ihrer Akten im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH. Das Verfahren befindet sich derzeit in der Berufungsinstanz beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel.

Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 21.07.2008.

  Urteil - AZ: 7 E 5426/06