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Auch Allgemeine Anlageberater haften für verschwiegenes Kickback.

12.03.2010 - Oberlandesgericht Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet zugunsten eines Anlegers wegen mangelnder Aufklärung über Kickback gegen den freien Anlageberater und spricht dem Geschädigten vollen Schadensersatz zu. Der Anleger, der eine jahrelange Geschäftsbeziehung zu dem freien Finanzberater unterhielt, musste nicht damit rechnen, dass der Berater das Kickback bzw. die Provision vereinnahmt hat.

Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 12.03.2010.