"Gegnerlisten" auf Anwaltswebsites sind zulässig

Beschluss - 12.12.2007 - BVerfG - 1 BvR 1625/06

TILP Rechtsanwälte obsiegt vollständig vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Hannoveraner Finanzdienstleister AWD – Berufsausübungsfreiheit und Werbefreiheit der Anwälte wird deutlich erweitert –„Geschäftsehre“ des AWD durch TILP-Gegnerliste nicht tangiert.

Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 28.01.2008.

  Beschluss - 1 BvR 1625/06