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Urteile

Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1994 hat TILP Rechtsanwälte über 4000 Entscheidungen für ihre Mandanten vor Gericht erstritten, Urteile wie auch Beschlüsse, darunter über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Im selben Zeitraum konnten wir rund 40.000 Mandate außergerichtlich abschließen.

Oftmals ist es im Sinne der Mandanten besser eine Einigung mit dem Anspruchsgegner ohne gerichtliche Hilfe zu erzielen. Falls erforderlich scheuen wir uns jedoch nicht, für unsere Mandanten den Kampf ums Recht vor Gericht auszutragen.

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl der von uns erstrittenen Gerichtsentscheidungen.

2011-2008 | 2007-2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001-2000 | 1999-1994

19.12.2007 - OLG München - Urteil - 7 U 3009/04
Beweislast des Anlegers für Vorsatz der Bank bei verschwiegenem Kickback.
12.12.2007 - BVerfG - Beschluss - 1 BvR 1625/06
"Gegnerlisten" auf Anwaltswebsites sind zulässig. Nachdem TILP in allen drei Instanzen der Zivilgerichtsbarkeit gegen den AWD verloren hatte, obsiegte die Kanzlei vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses entschied erstmals, dass die Veröffentlichung von "Gegnerlisten" auf Anwaltswebsites zulässig sind.
19.12.2006 - BGH - Urteil - XI ZR 56/05
Erstes BGH-Urteil zu „kick-backs“ bei Anlageempfehlungen von Banken.
28.07.2006 - LG Halle an der Saale - Urteil - 5 O 25/06
Vorfälligkeitsentschädigung.
13.06.2006 - OLG München - Beschluss - 27 U 773/05
Vorstandshaftung bei Ad-hoc-Mitteilungen - Vorstände einer AG haften einem Aktionär für falsche Ad-hoc-Mitteilung auch bei einem Zeitraum von über 3 Monaten zwischen Falschmeldung und Kauf gemäß § 826 BGB; es gibt keine absolute zeitliche Grenze, bei deren Überschreitung die Kausalität zwischen Ad-hoc-Mitteilung und Kauf von vornherein ausscheidet. Es genügt dabei Mitursächlichkeit.
24.05.2006 - OLG München - Urteil und Beschluss - 15 U 3958/05
EM-TV - Haftung von EM.TV und ihrer früheren Vorstände auf Schadenersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilung vom 24.08.2000 gemäß §§ 31, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG; Anfangswahrscheinlichkeit für eine Parteivernehmung des Klägers nach § 448 ZPO gegeben.
21.02.2006 - OLG Hamm - Urteil - 4 U 136/05
ViF Filmproduktion GmbH & Co. Erste KG, Babelsberg: Haftung des Anlageberaters.