
Seit 1994 setzt sich TILP konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern ein, ob Private, Family Offices oder Institutionelle.
TILP ist eine Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht. TILP hat dieses Rechtsgebiet seit 1994 maßgeblich durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und engagierter Öffentlichkeitsarbeit geprägt und weiter entwickelt.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst eine Vielzahl von speziellen Rechtsgebieten, von denen hauptsächlich das Bank-, Börsen- und Kapitalmarkt-, Investment- und Kapitalanlagerecht zu nennen sind.
Um hier Mandanten umfassend und optimal vertreten zu können, muss zu diesen Rechtsgebieten nicht nur das jeweilige nationale Recht, sondern auch internationale Recht zielführend berücksichtigt werden, insbesondere das europäische und das US-Recht.
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Seit 2008 kann der Titel "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" durch Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Tätigkeitein erworben werden. Diese Fachanwaltschaft wurde auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV eingeführt. Rechtsanwalt Andreas Tilp ist Gründungsmitglied dieser Arbeitsgemeinschaft, Dozent der DeutscheAnwaltakademie für die Ausbildung der Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Vorsitzender des gemeinsamen Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltkammern Tübingen, Freiburg und Karlsruhe für diese Fachanwaltschaft.
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind gemäß § 14l FAO besondere Kenntnisse nachzuweisen
in den Bereichen:
1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,
2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,
4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft
einschließlich Auslandsgeschäft,
5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
6. Factoring/Leasing,
7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger.
Erstes obergerichtliches Urteil, welches Vorsatz einer Bank beim Verschweigen von Kickback-Zahlungen bejaht, ist nunmehr rechtskräftig.
Erstes obsiegendes Urteil - Landgericht Stuttgart verurteilt Volksbank Herrenberg-Rottenburg eG nach Anerkenntnis der Klagforderung durch die Bank zur Zahlung von rund 82.000,- Euro Schadensersatz.
Landgericht Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank allein wegen Überschreitung der gewählten Risikoklasse zur Zahlung von Schadensersatz von rund 220.000,00 Euro.
Kinderhaus Tübingen
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Anleger fordern ihr Geld zurück
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
16. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
14. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
Wertpapiere und Derivate - Deutsche Anwalt Akademie