
Im Rahmen der US-Sammelklagen beschäftigen wir uns vor allem mit US-Wertpapierrecht und Class Actions (securities litigation). Hier geht es um Klagen, die ein oder wenige Kläger vorab führen und denen sich bei Erfolg andere geschädigte Anleger anschließen können.
US-Sammelklagen stellten für deutsche Anleger bislang häufig eine sinnvolle Alternative zum Prozess in Deutschland dar. Denn im Vergleich zu Deutschland bieten die USA einen effektiveren Anlegerschutz. Durch neuere Rechtsprechung in den USA wurde diese Möglichkeit partiell eingeschränkt. Trotzdem gibt es nach wie vor Möglichkeiten, sich entweder aktiv an US-Verfahren zu beteiligen oder zumindest Ansprüche im Settlement-Verfahren geltend zu machen. Dies prüfen wir durch unser Monitoring-Department mit Kollegen aus den USA und Deutschland von Fall zu Fall.
Materiell-rechtlich bieten der Securities Act 1933 und der Securities Exchange Act 1934 der USA die wesentlichen Anspruchsgrundlagen, um Haftungsansprüche von Investoren im Wertpapierbereich durchzusetzen. Zu den wesentlichen Anspruchsgrundlagen zählt nach wie vor der § 10 (b) des Securities Exchange Act 1934, der einen Anspruch auf Schadensersatz bei betrügerisch veranlassten Käufen von Wertpapieren an US-Börsen ermöglicht.
Der Investment Company Act (ICA) von 1940 hingegen spielt bei der Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen keine Rolle, da dieser nur in einem sehr engen Korridor zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gewährt, auch wenn in jüngster Zeit ein erstinstanzliches Urteil des District Courts des Northern District of California im Fall Northstar Financial Advisors, Inc. v. Schwab Investments aus § 13 (a) des ICA zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zusprach.
TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein.
Das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig – Zahlungsweg für die Haftung wegen verschwiegenem Kickback unerheblich.
TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger.
Kinderhaus Tübingen
Beitrag von Peter Gundermann zum Thema: "Beratervergütung und Haftungsmaßstab".
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 209, P. Gundermann.
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Michael Böhm, HSBC Global 'Asset Management (Deutschland) GmbH. Sein Thema lautet: Stärkung von Anlegerrechten und zentrale Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH sowie Prof. Dr. Petra Buck-Heeb.
Peter Gundermann referiert zum Thema: Verfahrens- und Prozessführung, Bankenrecht der EU.