Gesprächsrunde im Deutschen Bundestag

30. Mai 2008

TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt bei Tübingen/Berlin

Rechtsanwalt Andreas Tilp diskutierte am 30. Mai 2006 in Berlin mit MdB Georg Brunnhuber, Mitglied im Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Dr. Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie MdB Olaf Gutting, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, über einen legislativen Optimierungsbedarf im Bereich des deutschen Anlegerschutzes. Im Mittelpunkt dieser politischen Diskussion standen dabei insbesondere die Themen Verjährung, Beweislast sowie das „Handling“ der sogenannten Großschadensfälle. Hierzu hatte Rechtsanwalt Andreas Tilp ein Positionspapier vorgelegt.

Rechtsanwalt Andreas Tilp wurde von diesem Gesprächskreis gebeten, nach der parlamentarischen Sommerpause ein detailliertes Handlungsprogramm für einen verbesserten Anlegerschutz vorzustellen. Dabei soll es primär um selektive Korrekturen derzeitiger Missstände wie etwa bei der Frage der Verjährung gehen.