
Rechtsanwalt Andreas Tilp diskutierte am 30. Mai 2006 in Berlin mit MdB Georg Brunnhuber, Mitglied im Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Dr. Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie MdB Olaf Gutting, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, über einen legislativen Optimierungsbedarf im Bereich des deutschen Anlegerschutzes. Im Mittelpunkt dieser politischen Diskussion standen dabei insbesondere die Themen Verjährung, Beweislast sowie das „Handling“ der sogenannten Großschadensfälle. Hierzu hatte Rechtsanwalt Andreas Tilp ein Positionspapier vorgelegt.
Rechtsanwalt Andreas Tilp wurde von diesem Gesprächskreis gebeten, nach der parlamentarischen Sommerpause ein detailliertes Handlungsprogramm für einen verbesserten Anlegerschutz vorzustellen. Dabei soll es primär um selektive Korrekturen derzeitiger Missstände wie etwa bei der Frage der Verjährung gehen.
TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein.
Das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig – Zahlungsweg für die Haftung wegen verschwiegenem Kickback unerheblich.
TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger.
Kinderhaus Tübingen
Beitrag von Peter Gundermann zum Thema: "Beratervergütung und Haftungsmaßstab".
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 209, P. Gundermann.
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Michael Böhm, HSBC Global 'Asset Management (Deutschland) GmbH. Sein Thema lautet: Stärkung von Anlegerrechten und zentrale Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH sowie Prof. Dr. Petra Buck-Heeb.
Peter Gundermann referiert zum Thema: Verfahrens- und Prozessführung, Bankenrecht der EU.