
Mit von TILP Rechtsanwälte erstrittenem Urteil vom 30.06.2011 hat das Landgericht ("LG") Düsseldorf die Apotheker- und Ärztebank eG ("Apo-Bank") zu Schadenersatz in Höhe von 220.445,46 Euro nebst Zinsen verurteilt, weil diese der Klägerin und den Zedenten Wertpapiere der "Risikoklasse D - Chancenorientiert" empfohlen hatte, obwohl nachweislich nur Produkte bis maximal "Risikoklasse C - Wachstumsorientiert" gewählt worden waren (Az: 8 O 290/10). "Soweit ersichtlich handelt es sich bei diesem Urteil der Bankrechtskammer des Landgerichts Düsseldorf um das erste Urteil seit dem Wertpapierhandelsgesetz aus dem Jahr 1995, in dem die Haftung einer Beraterbank allein deshalb bejaht wird, weil das empfohlene Produkt eine höhere Risikoklasse aufweist als vom Kunden gewählt und über diese Risikoabweichung nicht aufgeklärt wurde", erklärt Rechtsanwalt Axel Wegner von TILP.
Dem Urteil lag die Empfehlung zweier Wertpapierfonds durch die Apo-Bank im Jahr 2007 zugrunde. Trotz der beachtlichen Anlageerfahrung, die das Gericht der Klägerin unterstellte, sowie der vom LG ebenfalls unterstellten Vereinbarkeit der Empfehlung mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Anleger und schließlich trotz der Tatsache, dass das Gericht nicht davon ausging, die empfohlenen Fonds wären von der Apo-Bank als "sichere" Anlagen beschrieben worden, stellt das LG eine Fehlberatung der Beklagten fest. Und zwar allein deshalb, weil die empfohlenen Fondsanteile die Risikoklasse überschritten, die die Kunden vorgegeben hatten. Daher ließ es das Gericht auch dahin stehen, inwieweit die Anleger bezüglich der Risiken der Fondsbeteiligungen überhaupt aufklärungsbedürftig waren.
Ferner hat es das LG bewusst als unbeachtlich erachtet, dass die Klägerin zu anderen Zeitpunkten durchaus Investitionen getätigt hat, die den höheren Risikoklassen "D " und "E" zugeordnet waren, und dass sich zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Beratung auch Wertpapiere dieser höheren Risikoklassen im Depot der Klägerin befanden, somit also die generelle "Risikotragfähigkeit" der Anleger (weit) über die im konkreten Fall gewählte Risikoklasse C hinausging. Maßgebend ist aus Sicht des LG allein, welche Risikobereitschaft die Kunden im Hinblick auf die konkrete Investitionsentscheidung erklärt hatten. Da die empfohlenen Wertpapierfonds der konkret gewählten Maximalrisikoklasse nicht entsprachen, wurde die Apo-Bank wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der anlegergerechten Beratung zum Schadensersatz verurteilt.
"Das Urteil des Landgericht Düsseldorf ist deshalb als Grundsatzurteil im Wertpapieranlagerecht zu bewerten, weil erstmals ein Gericht sauber den Unterschied zwischen der sogenannten Risikotragfähigkeit einerseits und der Überschreitung der konkret gewählten Risikoklasse andererseits haftungsrechtlich herausgearbeitet hat", resümiert Rechtsanwalt Andreas W. Tilp. "Mit diesem Urteil stärkt das Landgericht Düsseldorf die Freiheit des Anlegers, seine Risikobereitschaft jederzeit bezüglich einzelner Anlageentscheidungen neu festzulegen. An diese Vorgabe hat sich die beratende Bank zu halten, ohne dass es darauf ankäme, ob die Empfehlung eines riskanteren Wertpapiers dem Anlageprofil des Kunden im Übrigen durchaus entsprechen würde", betont Rechtsanwalt Wegner.
ENDE DER MITTEILUNG
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Beitrag von Peter Gundermann zum Thema: "Beratervergütung und Haftungsmaßstab".
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 209, P. Gundermann.
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Michael Böhm, HSBC Global 'Asset Management (Deutschland) GmbH. Sein Thema lautet: Stärkung von Anlegerrechten und zentrale Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH sowie Prof. Dr. Petra Buck-Heeb.
Peter Gundermann referiert zum Thema: Verfahrens- und Prozessführung, Bankenrecht der EU.