
Kirchentellinsfurt, den 18.01.2011 – Mit unserer Kanzlei gestern zugestelltem Beschluss hat der für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) unter dem Vorsitzenden Richter Guido Kotschy zuständige Senat des Oberlandesgerichts (OLG) München nunmehr das Musterverfahren in Sachen Hypo Real Estate (HRE) eröffnet. Es bestimmte den von TILP vertretenen Kläger Rechtsanwalt Christian Wefers als Musterkläger; die Musterbeklagten des Verfahrens sind die HRE Holding AG sowie deren Ex-Vorstände Funke und Fell.
„Die HRE-Prozesse entwickeln sich wie von uns erwartet, nur sogar noch schneller. Das OLG hat Rechtsanwalt Wefers zum Musterkläger bestimmt, trotz vorausgegangener massiver ungerechtfertigter Angriffe gegen ihn persönlich“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp.
Vorlagebeschluss des LG München I und damit das Prüfungsprogramm für das OLG liegt vor
Die 22. Zivilkammer des LG München I hat dem OLG mittels Vorlagebeschluss das Prüfungsprogramm zu den HRE-Prozessen vorgelegt. Die in ihm enthaltenen Feststellungsziele und Streitpunkte stellen das Programm für die mündliche Verhandlung vor dem KapMuG-Senat des OLG München dar. „Eine erste mündliche Verhandlung erwarten wir frühestens im zweiten Halbjahr 2011“ erklärt Rechtsanwalt Tilp.
Jetzt wird laut dem Vorlagebeschluss auch der Börsenzulassungs-Prospekt für die Übernahme der in Irland ansässigen Pfandbriefbak Depfa durch die HRE im Jahr 2007 geprüft. „Damit hat das Gericht unserem Musterfeststellungsantrag entsprochen und den Erwerbszeitraum, in dem Schadensersatzansprüche für Aktienkäufe entstanden sind, über den 15.01.2008 hinaus ausgeweitet“, betont Rechtsanwalt Tilp.
Hintergrund:
TILP Rechtsanwälte führt vor dem Landgericht München I rund 40 Schadensersatzklagen gegen die HRE. Darunter befindet sich auch das Verfahren des jetzigen Musterklägers Wefers, in welchem über 900 Millionen Euro aus abgetretenem Recht verschiedener institutioneller Investoren gefordert wird. Mit den Aktionärsklagen werden diverse Schadensersatzansprüche gegen die HRE wegen einer Vielzahl kapitalmarktrechtlicher Verstöße im Zeitraum Juli 2007 bis Oktober 2008 geltend gemacht. Rechtsanwalt Wefers repräsentiert mit den an ihn abgetretenen Ansprüchen der institutionellen Investoren auch die Interessen von hunderttausenden von deutschen Steuerzahlern und vielen Rentenfonds und Pensionskassen, welche in Aktien der HRE investiert waren und durch deren Markttäuschungen geschädigt wurden.
Ende der Mitteilung
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LG Stuttgart verurteilt die Südwestbank AG wegen verheimlichtem Kick-Back auf Schadenersatz.
TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein.
Das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig – Zahlungsweg für die Haftung wegen verschwiegenem Kickback unerheblich.
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Lesen Sie hierzu den Bericht im Effecten-Spiegel Nr. 45 mit Zitaten von Andreas Tilp.
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Buchbeitrag von Peter Gundermann im Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 2011, S. 209ff
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Peter Gundermann referiert zum Thema Stärkung von Anlegerrechten und zentralen Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH.