
PRESSEMITTEILUNG
Kirchentellinsfurt bei Tübingen, Berlin, 16. April 2007. TILP Rechtsanwälte vertritt im Massenverfahren gegen die Deutsche Telekom nun auch den Musterkläger aus dem zweiten Börsengang der Telekom im Jahr 1999. Dies geht aus einem Beschluss des OLG Frankfurt am Main (AZ: 23 Sch 2/06) vom 16. März 2007 hervor, der erst ein dreiviertel Jahr nach Bestimmung des ersten Musterklägers durch das OLG Frankfurt am Main bezüglich des dritten Telekom-Börsengangs erging. Schon damals entschied sich das OLG Frankfurt am Main für einen TILP-Mandanten als Musterkläger, so dass TILP nun beide Telekom-Musterkläger vertritt.
„Unsere Kanzlei hat sich vor allem aus Gründen der Prozessökonomie stets für ein einziges Musterverfahren mit einem Musterkläger ausgesprochen, in dem die rechtlichen Fragen gemeinsam hätten behandelt werden können. Nun gibt es zwei Musterverfahren mit zwei Musterklägern. Positiv ist dabei jedoch, dass wir beide Musterkläger vertreten und dadurch dieses Verfahren nun noch besser beeinflussen können“ erklärt Rechtsanwalt Peter Gundermann von TILP Rechtsanwälte. Bei dem Musterkläger aus der zweiten IPO-Tranche handelt es sich um einen Telekom-Aktionär, dem durch die unrichtigen Angaben der Telekom im damaligen Emissionsprospekt ein Verlust im hohen sechsstelligen Bereich entstanden ist.
Kritik an verzögernder Prozesstaktik der Deutsche Telekom
TILP Rechtsanwälte kritisierte in der Vergangenheit häufig die offen erkennbaren Defizite des neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG), zum Beispiel in rechtlichen Publikationen oder politischen Gesprächen in Berlin. Nach Auffassung der Kanzlei nutzt die beklagte Deutsche Telekom inzwischen gezielt die Defizite des seit November 2005 gültigen Gesetzes aus. Hierzu Rechtsanwalt Peter Gundermann:
„Die Deutsche Telekom nutzt die legislativen Mängel des KapMuG verfahrensverzögernd aus. Durch massenhafte Schriftsätze zum LG Frankfurt am Main versucht sie zum Beispiel, den dort zuständigen Richter Wösthoff zur Prüfung jeder einzelnen Klage zu zwingen, ob diese im Hinblick auf das Musterverfahren jetzt auszusetzen ist. Damit legt sie das Gericht absichtlich lahm. Zudem sorgt sie mit ihren fortlaufend eingebrachten Ergänzungsanträgen zu den Vorlagenbeschlüssen des LG Frankfurt für ein Ping-Pong-Spiel zwischen Landgericht und Oberlandesgericht“.
Nach Auffassung von TILP Rechtsanwälte ist derzeit völlig unklar, wann mit weiteren mündlichen Verhandlungen in diesem Fall gerechnet werden kann.
Im Prozess gegen die Deutsche Telekom AG klagen vor dem Landgericht Frankfurt rund 16.000 geschädigte Telekom-Aktionäre. Weitere rund 17.000 Anleger haben zudem ihre Ansprüche bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) angemeldet.
Ende der Mitteilung.
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LG Stuttgart verurteilt die Südwestbank AG wegen verheimlichtem Kick-Back auf Schadenersatz.
TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein.
Das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig – Zahlungsweg für die Haftung wegen verschwiegenem Kickback unerheblich.
Kinderhaus Tübingen
Lesen Sie hierzu den Bericht im Effecten-Spiegel Nr. 45 mit Zitaten von Andreas Tilp.
Sparkassen geben sich gegenüber den Kunden gerne seriöser als andere Banken. Doch Anlegeranwälte berichten von Betrug, Nötigung und Untreue. Die Klagen häufen sich. Was einige Sparkassen ihren Kunden zumuten.
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Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
Buchbeitrag von Peter Gundermann im Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 2011, S. 209ff
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Peter Gundermann referiert zum Thema Stärkung von Anlegerrechten und zentralen Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH.