
PRESSEMITTEILUNG
Kirchentellinsfurt/Frankfurt a. M., den 15.05.2009
Erstmals hat ein Gericht in einem der sog. DG-Immobilienfonds-Fälle einem geschädigten Anleger Schadensersatz zugesprochen. Das OLG Frankfurt a. M. bejahte zum Fonds Nr. 34 Prospektfehler wegen „unzureichender Darstellung weicher Kosten“ und verurteilte die DZ-Bank AG und die DG Anlage GmbH zu Schadensersatz (Urteil vom 13.05.2009, Az. 23 U 64/07). Die Revision wurde nicht zugelassen.
Der obsiegende Kläger wurde in der Berufungsinstanz von TILP Rechtsanwälte vertreten. Das OLG folgte mit seiner Urteilsbegründung der von TILP Rechtsanwälte vorgebrachten Argumentation zu der fehlerhaften Darstellung der Weichkosten im Prospekt und der damit einhergehenden mangelnden Transparenz.
„Dieses Urteil hat nach unserer Überzeugung Auswirkungen auf eine Vielzahl weiterer DG-Fonds, die die DZ Bank AG - damals noch unter der Firmierung DG Bank - in den 90iger Jahren als vermeintliche Steuerspar- und Anlagemodelle zu verantworten hat“, erläutert TILP-Rechtsanwältin Diana Römhild, die den Kläger in der Berufungsinstanz vertrat.
TILP Rechtsanwälte vertritt eine Reihe von Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt a. M. und dem Kammergericht Berlin. Die Verfahren vor dem OLG Frankfurt sind vor dessen 23. Zivilsenat rechtshängig. Die dortigen Kläger waren allesamt erstinstanzlich durch andere Kanzleien anwaltlich vertreten, sämtliche der landgerichtlichen Verfahren gingen bisher verloren. Das jetzt von TILP Rechtsanwälte erstrittene Urteil ist das erste obsiegende in den DG-Fonds-Schadensfällen überhaupt.
Ende der Mitteilung.
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Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 209, P. Gundermann.
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Michael Böhm, HSBC Global 'Asset Management (Deutschland) GmbH. Sein Thema lautet: Stärkung von Anlegerrechten und zentrale Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH sowie Prof. Dr. Petra Buck-Heeb.
Peter Gundermann referiert zum Thema: Verfahrens- und Prozessführung, Bankenrecht der EU.