
PRESSEMITTEILUNG
Kirchentellinsfurt/Frankfurt a. M., den 15.05.2009. Wie von TILP Rechtsanwälte heute früh vermeldet, hat erstmals ein Gericht in einem der sog. DG-Immobilienfonds-Fälle einem geschädigten Anleger Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 13.05.2009, Az. 23 U 64/07). Dieses Urteil wurde von TILP Rechtsanwälte erstritten. TILP Rechtsanwälte war bis einschließlich der mündlichen Berufungsverhandlung, auf der das Urteil beruht, alleiniger Prozessbevollmächtigter vor dem OLG. Eventuelle anders lautende Meldungen wären falsch.
TILP Rechtsanwälte sieht sich zu dieser Klarstellung veranlasst aufgrund verschiedener Meldungen, welche nach unserer Einschätzung auf einer Pressemitteilung der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte zu diesem Urteil beruhen. In dieser heißt es auszugsweise:
„Der von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Bonn (erstinstanzlicher Prozessbevollmächtiger war Herr Rechtsanwalt Ulrich Kaminski, Bonn) vertretene Kläger …“.
Das OLG Frankfurt hob mit seinen Entscheidungen die erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts Frankfurt a.M. auf, welches sämtliche Ansprüche der erstinstanzlich noch nicht durch TILP Rechtsanwälte vertretenen Kläger abgewiesen hatte. In weiteren DG Fonds Berufungsfällen (zu Nr. 32, 37 und 39), die nicht durch TILP Rechtsanwälte vertreten wurden, bestätigte das OLG dagegen heute die Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt a.M. und wies die Berufungen ab.
In der vorzitierten Pressemitteilung der Bonner Kanzlei wird weder darauf hingewiesen, dass deren Bevollmächtigung zeitlich erst nach der mündlichen Berufungsverhandlung vom 01. April 2009 erfolgte noch darauf, dass bis dahin ausschließlicher und alleiniger Prozessbevollmächtigter vor dem OLG TILP Rechtsanwälte war.
Erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter war der Bonner Rechtsanwalt Kaminski, der Rechtsstreit ging erstinstanzlich verloren. Für die Berufungsinstanz wurde TILP Rechtsanwälte beauftragt. Erst nach der mündlichen Berufungsverhandlung, auf der das Urteil beruht, wurde die Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, mit der Herr Kaminski zusammenarbeitet, beauftragt.
Einer Bewertung der Kommunikationspolitik dieser Bonner Kanzlei enthalten wir uns.
Das von TILP Rechtsanwälte erstrittene Urteil des OLG Frankfurt fügen wir unserer vorliegenden Pressemitteilung bei.
Ende der Mitteilung.
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TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein.
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Beitrag von Peter Gundermann zum Thema: "Beratervergütung und Haftungsmaßstab".
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
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Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 209, P. Gundermann.
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Michael Böhm, HSBC Global 'Asset Management (Deutschland) GmbH. Sein Thema lautet: Stärkung von Anlegerrechten und zentrale Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH sowie Prof. Dr. Petra Buck-Heeb.
Peter Gundermann referiert zum Thema: Verfahrens- und Prozessführung, Bankenrecht der EU.