
PRESSEMITTEILUNG
Kirchentellinsfurt, den 08.12.2009 – Wie in unserer Pressemitteilung von heute morgen angekündigt, hat der Senat des OLG Frankfurt a. M. nunmehr über unseren Antrag auf Terminsaufhebung entschieden und den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 11.12.2009 aufgehoben. Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.
Mit Beschluss vom 08.12.2009 hat das OLG Frankfurt a. M. wie folgt entschieden:
„Der Verhandlungstermin vom 11. Dezember 2009 wird
aufgehoben,
da kurz vor dem Termin, zuletzt am 8. Dezember 2009, zwei Ergänzungsanträge nach § 13 KapMuG durch den Musterkläger und eine Beigeladene bei dem Landgericht eingereicht wurden, über die vor dem Termin nicht mehr entschieden werden kann. Von dieser Entscheidung ist jedoch nach dem KapMuG das weitere Vorgehen des Senats abhängig.
Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.“
TILP Rechtsanwälte hat sich somit mit seiner Argumentation verfahrensrechtlich durchgesetzt und erreicht, dass der Senat zu einer verfassungs- und verfahrensrechtlich unbedenklichen Verfahrensweise zurückkehrt.
„Wir interpretieren die Verlegung als deutliches Zeichen dafür, dass der Senat sich von unseren Argumenten hat überzeugen lassen. Da der derzeitige, zuletzt pro Telekom eingestellte Vorsitzende zum Jahresende aus Altersgründen aus dem Senat ausscheidet, erwarten wir uns für das Musterverfahren aus Sicht der Kläger eine positive Entwicklung, “ so Rechtsanwalt Andreas Tilp.
Ende der Mitteilung.
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TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein.
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Kinderhaus Tübingen
Beitrag von Peter Gundermann zum Thema: "Beratervergütung und Haftungsmaßstab".
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 209, P. Gundermann.
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Michael Böhm, HSBC Global 'Asset Management (Deutschland) GmbH. Sein Thema lautet: Stärkung von Anlegerrechten und zentrale Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert, u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH sowie Prof. Dr. Petra Buck-Heeb.
Peter Gundermann referiert zum Thema: Verfahrens- und Prozessführung, Bankenrecht der EU.