
PRESSEMITTEILUNG
Statement der Kanzlei TILP Rechtsanwälte (Vertreter des Musterklägers) zum ersten Prozesstag im Telekom-Prozess
Frankfurt am Main, 7.4.2008.
- „Der erste Verhandlungstag hat inhaltlich nicht viel Überraschendes gebracht. Nach der Diskussion der ersten von insgesamt 187 zu klärenden Rechtsfragen aus dem Vorlagebeschluss des Frankfurter Landgerichts ist es viel zu früh, schon von einer Tendenz im künftigen Musterbescheid des Oberlandesgerichts zu sprechen.“ Rechtsanwalt Andreas Tilp
- „Wir fühlen uns in der umfassenden Kritik des Vorsitzenden Richters Dr. Dittrich vom OLG Frankfurt am Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bestätigt. Wir weisen seit Jahren auf die inhaltlichen, organisatorischen und verfahrensspezifischen Defizite dieses Gesetzes hin.“ Rechtsanwalt Peter Gundermann
- „Wir begrüßen die vom Vorsitzenden Richter Dr. Dittrich heute selbst in die Diskussion eingeführte Frage der Verfassungswidrigkeit des KapMuG und werden diesen Aspekt zu einem passenden Zeitpunkt gegebenenfalls rechtlich aufgreifen. Dies gilt besonders dann, wenn sich eine nicht mehr zumutbare, überlange Verfahrensdauer abzeichnen sollte.“ Rechtsanwalt Andreas Tilp
- „Wir begrüßen die Resonanz des Vorsitzenden Richters Dr. Dittrich auf unseren Vorschlag, Ansprüche eventuell auch durch einen Teilbescheid zuzusprechen, damit das Verfahren beschleunigt werden kann. Ein solcher Teilbescheid könnte dann relativ schnell vom BGH in der zu erwartenden Rechtsbeschwerde überprüft werden.“ Rechtsanwalt Peter Gundermann
Ende der Mitteilung.
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LG Stuttgart verurteilt die Südwestbank AG wegen verheimlichtem Kick-Back auf Schadenersatz.
TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein.
Das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig – Zahlungsweg für die Haftung wegen verschwiegenem Kickback unerheblich.
Kinderhaus Tübingen
Lesen Sie hierzu den Bericht im Effecten-Spiegel Nr. 45 mit Zitaten von Andreas Tilp.
Sparkassen geben sich gegenüber den Kunden gerne seriöser als andere Banken. Doch Anlegeranwälte berichten von Betrug, Nötigung und Untreue. Die Klagen häufen sich. Was einige Sparkassen ihren Kunden zumuten.
Weil während der Finanzkrise Anleger in Scharen flüchteten, mussten zahlreiche Fonds geschlossen werden. Nun droht ihnen eine Klagewelle: Sie sollen Anlegern falsche Versprechungen gemacht haben.
Erfolg für den Abwasser- Zweckverband Mariatal (AZV): Die Deutsche Bank zahlt dem kommunalen Zweckverband, zu dem die Städte Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Berg gehören, fast eine Million Schadenersatz für eine verlorene Zinswette.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
Buchbeitrag von Peter Gundermann im Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 2011, S. 209ff
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Peter Gundermann referiert zum Thema Stärkung von Anlegerrechten und zentralen Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH.