
Beachten Sie bitte auch unseren Hinweis!
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einhornstraße 21
72138 Kirchentellinsfurt
Telefon: +49.7121.90909.0
Telefax: +49.7121.90909.81
E-Mail: info@tilp.de
Internet: www.tilp.de
Geschäftsführer
Andreas W. Tilp
Peter A. Gundermann (stv.)
Sitz: Kirchentellinsfurt
Amtsgericht Stuttgart, HRB 735985
US.-ID (VAT-ID): DE271651385
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstr. 30
72072 Tübingen
Telefon: +49.7071.7936910
Telefax: +49.7071.7936911
"Rechtsanwalt" und "Rechtsanwältin" sind die gesetzlichen Berufsbezeichnungen. Sie wurden den in der Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätigen Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Gebühren- und Berufsordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Alle Texte der berufsrechtlichen Regelungen sind über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio Euro zu unterhalten. Die einzelnen in der Rechtsanwaltsgesellschaft angestellten Rechtsanwälte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa, nicht jedoch die Inanspruchnahme vor Gerichten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und nicht die Vernetzung außerdeutschen Rechts und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 BRAO.
Versicherungsunternehmen der Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie aller in der Rechtsanwaltsgesellschaft angestellten Rechtsanwälte ist die ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf.
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Littenstr. 9, 10179 Berlin, Telefon: 030/284939-0; Fax: 030/284939-11; E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens sowie die Satzung der Schlichtungsstelle finden Sie unter www.brak.de.
TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger.
Erstes obergerichtliches Urteil, welches Vorsatz einer Bank beim Verschweigen von Kickback-Zahlungen bejaht, ist nunmehr rechtskräftig.
Erstes obsiegendes Urteil - Landgericht Stuttgart verurteilt Volksbank Herrenberg-Rottenburg eG nach Anerkenntnis der Klagforderung durch die Bank zur Zahlung von rund 82.000,- Euro Schadensersatz.
Landgericht Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank allein wegen Überschreitung der gewählten Risikoklasse zur Zahlung von Schadensersatz von rund 220.000,00 Euro.
Kinderhaus Tübingen
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Anleger fordern ihr Geld zurück
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
16. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
14. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
Wertpapiere und Derivate - Deutsche Anwalt Akademie