
Insbesondere in den Jahren 2004 und 2005 haben deutsche Großbanken verstärkt insb. Kommunen und Unternehmen hochspekulative Zinsswap-Geschäfte angeboten. Diese dienten entgegen der üblichen Zinsswaps gerade nicht der Absicherung gegen Zinsrisiken, sondern sind von bestehenden Darlehen losgelöste eigenständige Spekulationsgeschäfte. Da die von den Banken den Kunden gegenüber prognostizierte Zinsentwicklung einer steiler werdenden Zinskurve nicht eingetreten ist, drohen den Anlegern, unter denen sich neben mittelständischen Unternehmen auch kommunale Einrichtungen befinden, erhebliche Verluste, häufig sogar im Millionenbereich.
Die ProtectInvestAlliance (PIA), ein Joint Venture der beiden seit über einem Jahrzehnt auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt und Berlin, sowie NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, vertritt bereits eine Vielzahl von Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, die Zinsswap-Geschäfte mit Banken abgeschlossen haben.
Bei diesen Zinsswaps handelt es sich zumeist um sogenannte "Spread Ladder-Swaps", die mit einer Hebelwirkung und einem "Memory Effekt" ausgestattet sind, wodurch die aktuelle Zinsentwicklung zu enormen Verlusten bei den Unternehmen führt. Die negativen Marktwerte der Zinsswap-Geschäfte verpflichten die Betroffenen zudem, hohe, bilanzbelastende Rückstellungen zu bilden.
Auf Basis der bisherigen PIA-Analyse, die sich insbesondere auf den "CMS-Spread Ladder-Swap" der Deutsche Bank AG, aber auch auf Swap-Produkte anderer deutscher Großbanken bezieht, sind zahlreiche rechtliche Ansatzpunkte vorhanden, um Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Banken erfolgreich geltend machen zu können. Diese Einschätzung gründen wir sowohl auf einschlägige Rechtsprechung als auch auf ein von PIA zwischenzeitlich eingeholtes Gutachen eines anerkannten Sachverständigen für Derivate.
Aufgrund der bereits geschaffenen Grundlagen ist die PIA in der Lage, Erfolgsaussichten von Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüchen im Einzelfall zeitnah zu begutachten und konkrete Vorschläge für ein weiteres Vorgehen zu unterbreiten. Zudem verhandeln wir durch Bündelung möglichst vieler Geschädigter mit den jeweiligen Banken „auf Augenhöhe“ und geben so den einzelnen Forderungen noch mehr Verhandlungsgewicht.
Hierzu unsere Pressemitteilung
(Stand: Dezember 2008)
TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger.
Erstes obergerichtliches Urteil, welches Vorsatz einer Bank beim Verschweigen von Kickback-Zahlungen bejaht, ist nunmehr rechtskräftig.
Erstes obsiegendes Urteil - Landgericht Stuttgart verurteilt Volksbank Herrenberg-Rottenburg eG nach Anerkenntnis der Klagforderung durch die Bank zur Zahlung von rund 82.000,- Euro Schadensersatz.
Landgericht Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank allein wegen Überschreitung der gewählten Risikoklasse zur Zahlung von Schadensersatz von rund 220.000,00 Euro.
Kinderhaus Tübingen
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Anleger fordern ihr Geld zurück
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
16. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
14. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
Wertpapiere und Derivate - Deutsche Anwalt Akademie