
Das ehemalige DAX-30-Unternehmen HRE, der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate, hatte im Januar 2008 mit einem Gewinneinbruch im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise die Börsen verschreckt. Am 15.1.2008 berichtete die Bank über Abschreibungen auf ein US-Wertpapierportfolio in Höhe von 390 Millionen Euro. Noch im November 2007 hatte die HRE hingegen erklärt, sie sehe sich von den "Subprime"-Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten kaum betroffen. Nach dieser ersten Schreckensmeldung der HRE am 15.01.2008 wurde Bankenanalyst Konrad Becker von Merck Finck mit den Worten zitiert "Das ist ein echter Vertrauensbruch". "Die Anleger sind stocksauer."
Im weiteren Verlauf geriet die Bank an den Rand des Ruins und musste im Oktober 2008 zu erkennen geben, dass sie die eingegangenen Milliardenrisiken nicht mehr alleine bewältigen könne. Tausende Anleger verloren den größten Teil ihres eingesetzten Aktienkapitals und wurden im Jahr 2009 durch den Bund enteignet.
Nicht nur die Subprime-Papiere, sondern auch das unverhältnismäßige und von Beginn an zum Scheitern verurteilte Engagement bei der irischen Depfa wurde der HRE zum Verhängnis.
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt gegen die HRE zusammen mit einer US-amerikanischen Kanzlei Schadensersatzansprüche in Höhe von ca. € 900 Millionen.
Wie geht es prozessual weiter?
Derzeit sind hunderte von Verfahren gegen die HRE rechtshängig. Aufgrund zwischenzeitlich vorgenommener Eintragung mehrerer Musterfeststellungsanträge im elektronischen Klageregister bei diversen Kammern des LG München I wurde das Verfahren gegen die HRE unterbrochen.
Nach Eingang zehn gleichgerichteter Anträge wird das Landgerichts München I einen Vorlagebeschluss erlassen und das Oberlandesgericht mit der Durchführung eines Musterentscheides beauftragen. Dieses wird im weiteren Verlauf den Musterkläger bestimmen.
Im Anschluss hieran wird das Musterverfahren mit sämtlichen generell abstrakten Fragen vor dem Oberlandesgericht München fortgeführt.
Dies dürfte noch dieses Jahr erfolgen.
Hierzu unsere Pressemitteilungen
(Stand: Juli 2010)
LG Stuttgart verurteilt die Südwestbank AG wegen verheimlichtem Kick-Back auf Schadenersatz.
TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein.
Das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig – Zahlungsweg für die Haftung wegen verschwiegenem Kickback unerheblich.
Kinderhaus Tübingen
Lesen Sie hierzu den Bericht im Effecten-Spiegel Nr. 45 mit Zitaten von Andreas Tilp.
Sparkassen geben sich gegenüber den Kunden gerne seriöser als andere Banken. Doch Anlegeranwälte berichten von Betrug, Nötigung und Untreue. Die Klagen häufen sich. Was einige Sparkassen ihren Kunden zumuten.
Weil während der Finanzkrise Anleger in Scharen flüchteten, mussten zahlreiche Fonds geschlossen werden. Nun droht ihnen eine Klagewelle: Sie sollen Anlegern falsche Versprechungen gemacht haben.
Erfolg für den Abwasser- Zweckverband Mariatal (AZV): Die Deutsche Bank zahlt dem kommunalen Zweckverband, zu dem die Städte Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Berg gehören, fast eine Million Schadenersatz für eine verlorene Zinswette.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
Buchbeitrag von Peter Gundermann im Tagungsband der Reihe Bayreuther Studien zum Wirtschafts- und Medienrecht, 2011, S. 209ff
Zu diesem Thema schreibt Andreas Tilp in "Karriere im Recht" Ausgabe 1/2012.
Peter Gundermann referiert zum Thema Stärkung von Anlegerrechten und zentralen Rechtsfragen.
Andreas Tilp referiert u. a. zusammen mit Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH.