
Das ehemalige DAX-30-Unternehmen HRE, der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate, hatte im Januar 2008 mit einem Gewinneinbruch im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise die Börsen verschreckt. Am 15.1.2008 berichtete die Bank über Abschreibungen auf ein US-Wertpapierportfolio in Höhe von 390 Millionen Euro. Noch im November 2007 hatte die HRE hingegen erklärt, sie sehe sich von den "Subprime"-Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten kaum betroffen. Nach dieser ersten Schreckensmeldung der HRE am 15.01.2008 wurde Bankenanalyst Konrad Becker von Merck Finck mit den Worten zitiert "Das ist ein echter Vertrauensbruch". "Die Anleger sind stocksauer."
Im weiteren Verlauf geriet die Bank an den Rand des Ruins und musste im Oktober 2008 zu erkennen geben, dass sie die eingegangenen Milliardenrisiken nicht mehr alleine bewältigen könne. Tausende Anleger verloren den größten Teil ihres eingesetzten Aktienkapitals und wurden im Jahr 2009 durch den Bund enteignet.
Nicht nur die Subprime-Papiere, sondern auch das unverhältnismäßige und von Beginn an zum Scheitern verurteilte Engagement bei der irischen Depfa wurde der HRE zum Verhängnis.
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt gegen die HRE zusammen mit einer US-amerikanischen Kanzlei Schadensersatzansprüche in Höhe von ca. € 900 Millionen.
Wie geht es prozessual weiter?
Derzeit sind hunderte von Verfahren gegen die HRE rechtshängig. Aufgrund zwischenzeitlich vorgenommener Eintragung mehrerer Musterfeststellungsanträge im elektronischen Klageregister bei diversen Kammern des LG München I wurde das Verfahren gegen die HRE unterbrochen.
Nach Eingang zehn gleichgerichteter Anträge wird das Landgerichts München I einen Vorlagebeschluss erlassen und das Oberlandesgericht mit der Durchführung eines Musterentscheides beauftragen. Dieses wird im weiteren Verlauf den Musterkläger bestimmen.
Im Anschluss hieran wird das Musterverfahren mit sämtlichen generell abstrakten Fragen vor dem Oberlandesgericht München fortgeführt.
Dies dürfte noch dieses Jahr erfolgen.
Hierzu unsere Pressemitteilungen
(Stand: Juli 2010)
TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger.
Erstes obergerichtliches Urteil, welches Vorsatz einer Bank beim Verschweigen von Kickback-Zahlungen bejaht, ist nunmehr rechtskräftig.
Erstes obsiegendes Urteil - Landgericht Stuttgart verurteilt Volksbank Herrenberg-Rottenburg eG nach Anerkenntnis der Klagforderung durch die Bank zur Zahlung von rund 82.000,- Euro Schadensersatz.
Landgericht Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank allein wegen Überschreitung der gewählten Risikoklasse zur Zahlung von Schadensersatz von rund 220.000,00 Euro.
Kinderhaus Tübingen
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Anleger fordern ihr Geld zurück
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
16. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
14. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
Wertpapiere und Derivate - Deutsche Anwalt Akademie