Der Fall HRE

Um was geht es?

Das ehemalige DAX-30-Unternehmen HRE, der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate, hatte im Januar 2008 mit einem Gewinneinbruch im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise die Börsen verschreckt. Am 15.1.2008 berichtete die Bank über Abschreibungen auf ein US-Wertpapierportfolio in Höhe von 390 Millionen Euro. Noch im November 2007 hatte die HRE hingegen erklärt, sie sehe sich von den "Subprime"-Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten kaum betroffen. Nach dieser ersten Schreckensmeldung der HRE am 15.01.2008 wurde Bankenanalyst Konrad Becker von Merck Finck mit den Worten zitiert "Das ist ein echter Vertrauensbruch". "Die Anleger sind stocksauer."

Im weiteren Verlauf geriet die Bank an den Rand des Ruins und musste im Oktober 2008 zu erkennen geben, dass sie die eingegangenen Milliardenrisiken nicht mehr alleine bewältigen könne. Tausende Anleger verloren den größten Teil ihres eingesetzten Aktienkapitals und wurden im Jahr 2009 durch den Bund enteignet.

Nicht nur die Subprime-Papiere, sondern auch das unverhältnismäßige und von Beginn an zum Scheitern verurteilte Engagement bei der irischen Depfa wurde der HRE zum Verhängnis.

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt gegen die HRE zusammen mit einer US-amerikanischen Kanzlei Schadensersatzansprüche in Höhe von ca. € 900 Millionen.

Wie geht es prozessual weiter?

Derzeit sind hunderte von Verfahren gegen die HRE rechtshängig. Aufgrund zwischenzeitlich vorgenommener Eintragung mehrerer Musterfeststellungsanträge im elektronischen Klageregister bei diversen Kammern des LG München I wurde das Verfahren gegen die HRE unterbrochen.

Nach Eingang zehn gleichgerichteter Anträge wird das Landgerichts München I einen Vorlagebeschluss erlassen und das Oberlandesgericht mit der Durchführung eines Musterentscheides beauftragen. Dieses wird im weiteren Verlauf den Musterkläger bestimmen.

Im Anschluss hieran wird das Musterverfahren mit sämtlichen generell abstrakten Fragen vor dem Oberlandesgericht München fortgeführt.

Dies dürfte noch dieses Jahr erfolgen.

Hierzu unsere Pressemitteilungen

05.02.2010 - HRE-Aktionärsklagen
Landgericht München I trägt zulässigen Musterfeststellungsantrag von TILP Rechtsanwälte im Klageregister ein und ebnet damit den Weg zum Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zum OLG München.
11.01.2010 - HRE-Aktionärsklagen
Landgericht München I hebt im Verfahren Wefers den Verkündungstermin vom 14.01.2010 auf.

(Stand: Juli 2010)