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DG Fonds

„Blühende Landschaften“, „das ideale Produkt für den sicherheitsorientierten Anleger“, „hohe Renditemöglichkeiten sowie erhebliche Wertsteigerungen“ waren die häufigsten Argumente, die im Zusammenhang mit der Bewerbung der rund 50 geschlossen DG Immobilien- Fonds gefallen sind

Einst aufgelegt von einem Tochterunternehmen der heutigen DZ Bank AG, übernahmen den Vertrieb der Fonds, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 2,5 Mrd Euro, dann die Raiffeisen- und Volksbanken sowie die Südwestbank. Gerade die Volks- und Raiffeisenbanken genossen höchstes Vertrauen ihrer Kunden, da die Kundenbeziehungen bereits schon seit mehreren Jahren oder gar Generationen bestanden.

Die so positiv und schillernd beschriebenen Versprechen, welchen zehntausende von Anlegern in den 90iger Jahren Glauben geschenkt haben, entwickelten sich zu einem Desaster. Nicht nur, dass in zahlreichen Fonds die Ausschüttungen ausblieben oder überhaupt nicht erfolgten, mussten die Anleger den Totalverlust ihres eingesetzten Vermögens hinnehmen. Nach Angaben der Fondsinitiatoren sowie Geschäftsführungen sollten der schlechte Vermietungsstand und die allgemein schlechte Marktlage Grund für die miserable Situation der meisten der DG Fonds sein.

Dass tatsächlich aber schlechte Qualität der Fondsobjekte, zu optimistisch kalkulierte Ertragsprognosen und nicht zuletzt mangelnde Einpreisung von sogenannten weichen Kosten zu der Misere geführt haben, kann unseres Erachtens nicht ausgeschlossen werden.

Dies bestätigen auch mittlerweile ergangene zahlreiche Urteile, erstritten sowohl gegen die beratenden Banken als auch gegen die DZ Bank AG und DG Anlage GmbH. Die Gerichte setzen konsequent die vor dem BGH von unserer Kanzlei erstrittene Rechtsprechung um, dass beratende Banken über die Rückvergütungen, die sie aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhalten, ihre Kunden zu informieren haben. Da nach unseren Erfahrungen die Rückvergütungen und Innenprovisionen in den meisten DG Fonds Fällen nie offengelegt worden sind, haben selbst Anleger, die vor mehr als drei Jahren eine Beteiligung erworben haben, sehr gute Chancen Schadensersatz erfolgreich geltend zu machen. Zudem hat unsere Kanzlei auch die Haftung der DZ Bank AG und DG Anlage GmbH wegen mehrerer Prospektfehler durchsetzen können.

Hierzu unsere Pressemitteilungen

27.05.2009 - DG-Fonds: TILP Rechtsanwälte erstreitet vor dem OLG Frankfurt Ausweitung der Prospekthaftungsrechtsprechung
Nun auch zum DG Fonds 35 erstmals obsiegende Urteile im Schadensfall DG Fonds - DZ Bank AG und DG Anlage GmbH zu Schadensersatz verurteilt.
15.05.2009 - DG-Fonds-Urteil des OLG Frankfurt
Urteil wurde durch TILP Rechtsanwälte erstritten - TILP Rechtsanwälte war bis einschließlich der mündlichen Berufungsverhandlung, auf der das Urteil beruht, alleiniger Prozessbevollmächtigter vor dem OLG.
15.05.2009 - TILP Rechtsanwälte erstreitet erstes obsiegendes Urteil im Schadensfall DG-Immobilienfonds
OLG Frankfurt verurteilt DZ-Bank AG und DG Anlage GmbH zu Schadensersatz.

(Stand: August 2010)