
„Blühende Landschaften“, „das ideale Produkt für den sicherheitsorientierten Anleger“, „hohe Renditemöglichkeiten sowie erhebliche Wertsteigerungen“ waren die häufigsten Argumente, die im Zusammenhang mit der Bewerbung der rund 50 geschlossen DG Immobilien- Fonds gefallen sind
Einst aufgelegt von einem Tochterunternehmen der heutigen DZ Bank AG, übernahmen den Vertrieb der Fonds, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 2,5 Mrd Euro, dann die Raiffeisen- und Volksbanken sowie die Südwestbank. Gerade die Volks- und Raiffeisenbanken genossen höchstes Vertrauen ihrer Kunden, da die Kundenbeziehungen bereits schon seit mehreren Jahren oder gar Generationen bestanden.
Die so positiv und schillernd beschriebenen Versprechen, welchen zehntausende von Anlegern in den 90iger Jahren Glauben geschenkt haben, entwickelten sich zu einem Desaster. Nicht nur, dass in zahlreichen Fonds die Ausschüttungen ausblieben oder überhaupt nicht erfolgten, mussten die Anleger den Totalverlust ihres eingesetzten Vermögens hinnehmen. Nach Angaben der Fondsinitiatoren sowie Geschäftsführungen sollten der schlechte Vermietungsstand und die allgemein schlechte Marktlage Grund für die miserable Situation der meisten der DG Fonds sein.
Dass tatsächlich aber schlechte Qualität der Fondsobjekte, zu optimistisch kalkulierte Ertragsprognosen und nicht zuletzt mangelnde Einpreisung von sogenannten weichen Kosten zu der Misere geführt haben, kann unseres Erachtens nicht ausgeschlossen werden.
Dies bestätigen auch mittlerweile ergangene zahlreiche Urteile, erstritten sowohl gegen die beratenden Banken als auch gegen die DZ Bank AG und DG Anlage GmbH. Die Gerichte setzen konsequent die vor dem BGH von unserer Kanzlei erstrittene Rechtsprechung um, dass beratende Banken über die Rückvergütungen, die sie aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhalten, ihre Kunden zu informieren haben. Da nach unseren Erfahrungen die Rückvergütungen und Innenprovisionen in den meisten DG Fonds Fällen nie offengelegt worden sind, haben selbst Anleger, die vor mehr als drei Jahren eine Beteiligung erworben haben, sehr gute Chancen Schadensersatz erfolgreich geltend zu machen. Zudem hat unsere Kanzlei auch die Haftung der DZ Bank AG und DG Anlage GmbH wegen mehrerer Prospektfehler durchsetzen können.
Hierzu unsere Pressemitteilungen
(Stand: August 2010)
TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger.
Erstes obergerichtliches Urteil, welches Vorsatz einer Bank beim Verschweigen von Kickback-Zahlungen bejaht, ist nunmehr rechtskräftig.
Erstes obsiegendes Urteil - Landgericht Stuttgart verurteilt Volksbank Herrenberg-Rottenburg eG nach Anerkenntnis der Klagforderung durch die Bank zur Zahlung von rund 82.000,- Euro Schadensersatz.
Landgericht Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank allein wegen Überschreitung der gewählten Risikoklasse zur Zahlung von Schadensersatz von rund 220.000,00 Euro.
Kinderhaus Tübingen
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Anleger fordern ihr Geld zurück
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
16. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
14. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
Wertpapiere und Derivate - Deutsche Anwalt Akademie