Was versteht TILP unter Erfolg?
An erster Stelle, dass wir den Rechtsfall unseres Mandanten zu dessen vollster Zufriedenheit abschließen. Dabei handeln wir seit Jahren nach der Maxime fallbezogen die vernünftigste Lösung für unseren Mandanten zu finden - was uns in der ganz überwiegenden Anzahl unserer Rechtsfälle bereits durch außergerichtliche Lösungen gelingt.
Daneben verstehen wir unter Erfolg vor allem, dass wir seit 1994 die Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern durch unseren aktiven und nachhaltigen Einsatz gestärkt und ausgebaut haben. Und unser Erfolg ist messbar.
Nachfolgende von uns erstrittene Entscheidungen betrachten wir als Meilensteine der Rechtsprechung.
16.03.2011 - OLG Stuttgart - Urteil - 9 U 129/10, rechtskräftig durch Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH durch die KSK
Erstes obergerichtliches Urteil welches Vorsatz einer Bank beim Verschweigen von Kickback-Zahlungen bejaht. Das OLG verurteilt die Kreissparkasse Tübingen zu Schadensersatz und sieht Fragen der Strafbarkeit ihrer Organe aufgeworfen. Damit hat die von TILP vor dem BGH erstrittene Kickback-Rechtsprechung das Strafrecht erreicht, was zugleich die komplette jahrzehntelange Praxis der Banken, ihren Kunden Rückvergütungen zu verschweigen, betrifft.
27.10.2010 – OLG Stuttgart - Urteil - 9 U 148/08, rechtskräftig durch Vergleich vor dem BGH mit vollem Schadensersatz durch die Deutsche Bank
Erstes obergerichtliches Urteil mit vollem Schadenersatz zugunsten eines kommunalen Trägers bei Swap-Geschäft.
12.05.2009 - BGH - Urteil - XI ZR 586/07
Erstes BGH-Urteil, wonach Banken darlegen und beweisen müssen, bei feststehendem Beratungsfehler nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Damit hat sich die bis zum 04.08.2009 geltende kurze Verjährungsvorschrift des früheren § 37a WpHG in den aller meisten Fällen faktisch erledigt, so dass auch Verluste aus Wertpapieren und Derivaten bei feststehenden Fehlern der Bank grundsätzlich 30 Jahre rückwärts einklagbar sind.
12.12.2007 - BVerfG - Beschluss - 1 BvR 1625/06
Nachdem TILP in allen drei Instanzen der Zivilgerichtsbarkeit gegen den AWD verloren hatte, obsiegte die Kanzlei vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses entschied erstmals, dass die Veröffentlichung von "Gegnerlisten" auf Anwaltswebsites zulässig sind.
19.12.2006 - BGH - Urteil - XI ZR 56/05 (das sog. „Kickback-Urteil“)
Erstes BGH-Urteil zu verschwiegenen „Kickbacks“ bei Anlageempfehlungen durch Banken (konkret der HVB). Das Urteil führte in der Folgezeit zu rechtspolitischen Diskussionen über die (Un)Zulässigkeit von sog. Zuwendungen in einem im deutschen Bankrecht bis dahin nicht gekannten Ausmaß. Seit dem ebenfalls von TILP erstrittenen BGH-Urteil vom 12.05.2009 sehen sich Finanzdienstleister jeglicher Art mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern in einer geschätzten Gesamthöhe im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert.
13.06.2006 - OLG München - Urteil - 27 U 773/05 („EM.TV“)
Erstes rechtskräftiges Urteil gegen EM.TV auf Schadensersatz wegen falscher Ad-hoc-Information am Neuen Markt.
21.05.2003 - BGH - Urteil - IV ZR 327/02 („Telekom“)
Erstes BGH-Urteil, welches eine Rechtsschutzversicherung verurteilt, die Frankfurter Prospekthaftungsklage gegen die deutsche Telekom zu decken. Das Urteil konnte TILP noch rechtzeitig vor Ablauf der prospektrechtlichen Verjährungsfrist erstreiten. Es führte in der Folge zu massenhaften Klageerhebungen rechtsschutzversicherter Telekom-Geschädigter. Insgesamt haben über 17.000 Anleger die Telekom verklagt. TILP vertritt den Musterkläger im Frankfurter Telekomprozess vor dem OLG.
30.01.2001 - BGH - Urteil - XI ZR 183/00
Erstes BGH-Urteil, wonach Bankkunden auch nach Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen von ihrer Bank Kopien von Unterlagen anfordern können, selbst wenn sie die Unterlagen bereits früher im Original erhalten haben. Für die Beweisführung im Schadensersatzprozess ist die Vorlage von Unterlagen häufig von entscheidender Bedeutung.
05.10.1999 - BGH - Urteil - XI ZR 296/98 („Bandbreiten-Optionsschein“)
Erstes BGH-Urteil zum 1995 in Kraft getretenen Wertpapierhandelsgesetz WpHG.
23.09.1999 - BGH - Urteil - III ZR 214/98 („Churning-Urteil“)
Erstes BGH-Urteil, das die interessenwidrige Spesenreiterei, das sog. Churning, eines nicht dem sog. Grauen Markt zuzurechnenden Wertpapierdienstleisters (konkret einer Konzerngesellschaft von Merrill Lynch) zum Gegenstand hat.
12.05.1998 - BGH - Urteil - XI ZR 180/97 („Basket-Optionsschein“)
Erstes BGH-Urteil zur rechtlichen Einordnung von sog. exotischen Derivaten. TILP erstreitet, dass diese als Termingeschäfte zu qualifizieren sind. In der Folgezeit erhalten schätzungsweise zehntausende von Privatanlegern Verluste in ihren Optionsscheinen von den Banken erstattet.