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28.04.2011

TILP-Stellungnahme an die EU zum kollektiven Rechtsschutz

Unsere Kanzlei hat im Rahmen der EU-Konsultation zum kollektiven Rechtsschutz eine Stellungnahme zum Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 4. Februar 2011 SEK(2011) 173 endg. an die EU-Kommission eingereicht. Sachverständige Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des kollektiven Rechtsschutzes hat TILP vor allem im Zusammenhang mit dem wohl wichtigsten derartigen Instrument des deutschen Rechts, nämlich dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ("KapMuG"), gemacht. TILP vertritt beispielsweise die Musterkläger in Sachen Telekom, AHBR/Corealcredit Bank AG sowie HRE. Daneben ist TILP über ihre US-amerikanische Schwesterkanzlei TILP PLLC aufgrund der Vertretung institutioneller Investoren insbesondere in securities-Fällen mit dem US-amerikanischen Rechtssystem vertraut, welches Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes seit langem kennt, und zwar mit dessen Nachteilen ebenso wie mit dessen Vorteilen. Darüber hinaus hat TILP durch ihre Kooperation mit Partner-Kanzleien aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch mit diesen gemeinsam geführte Fälle Erfahrungen über die dortige Situation in Bezug auf vorhandene sowie auf wünschenswerte Instrumentarien des kollektiven Rechtsschutzes gemacht.

Auf Basis dieser Erfahrungen und Kenntnisse hat TILP bereits in der Vergangenheit Stellungnahmen zu den Projekten der GD Wettbewerb sowie der GD Gesundheit und Verbraucher zum kollektiven Rechtsschutz in Konsultationen und Anhörungen abgegeben. Besonders hervorgehoben seien hier die Stellungnahme zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts, die Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher und die Stellungnahme zur Anhörung der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher am 29.05.2009 in Brüssel. Wir verweisen ergänzend auf diese der Kommission bereits vorliegenden Stellungnahmen.

TILP Rechtsanwälte begrüßt die Bestrebungen der Kommission, die Entwicklung der zivilrechtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Massen- und Streuschäden zu fördern und hält dies auch für erforderlich, und zwar nicht nur bei Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug und nicht nur bei Fällen mit geringen Einzelstreitwerten.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier:

Stellungnahme