
28.04.2011
Unsere Kanzlei hat im Rahmen der EU-Konsultation zum kollektiven Rechtsschutz eine Stellungnahme zum Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 4. Februar 2011 SEK(2011) 173 endg. an die EU-Kommission eingereicht. Sachverständige Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des kollektiven Rechtsschutzes hat TILP vor allem im Zusammenhang mit dem wohl wichtigsten derartigen Instrument des deutschen Rechts, nämlich dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ("KapMuG"), gemacht. TILP vertritt beispielsweise die Musterkläger in Sachen Telekom, AHBR/Corealcredit Bank AG sowie HRE. Daneben ist TILP über ihre US-amerikanische Schwesterkanzlei TILP PLLC aufgrund der Vertretung institutioneller Investoren insbesondere in securities-Fällen mit dem US-amerikanischen Rechtssystem vertraut, welches Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes seit langem kennt, und zwar mit dessen Nachteilen ebenso wie mit dessen Vorteilen. Darüber hinaus hat TILP durch ihre Kooperation mit Partner-Kanzleien aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch mit diesen gemeinsam geführte Fälle Erfahrungen über die dortige Situation in Bezug auf vorhandene sowie auf wünschenswerte Instrumentarien des kollektiven Rechtsschutzes gemacht.
Auf Basis dieser Erfahrungen und Kenntnisse hat TILP bereits in der Vergangenheit Stellungnahmen zu den Projekten der GD Wettbewerb sowie der GD Gesundheit und Verbraucher zum kollektiven Rechtsschutz in Konsultationen und Anhörungen abgegeben. Besonders hervorgehoben seien hier die Stellungnahme zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts, die Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher und die Stellungnahme zur Anhörung der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher am 29.05.2009 in Brüssel. Wir verweisen ergänzend auf diese der Kommission bereits vorliegenden Stellungnahmen.
TILP Rechtsanwälte begrüßt die Bestrebungen der Kommission, die Entwicklung der zivilrechtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Massen- und Streuschäden zu fördern und hält dies auch für erforderlich, und zwar nicht nur bei Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug und nicht nur bei Fällen mit geringen Einzelstreitwerten.
Unsere Stellungnahme finden Sie hier:
TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger.
Erstes obergerichtliches Urteil, welches Vorsatz einer Bank beim Verschweigen von Kickback-Zahlungen bejaht, ist nunmehr rechtskräftig.
Erstes obsiegendes Urteil - Landgericht Stuttgart verurteilt Volksbank Herrenberg-Rottenburg eG nach Anerkenntnis der Klagforderung durch die Bank zur Zahlung von rund 82.000,- Euro Schadensersatz.
Landgericht Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank allein wegen Überschreitung der gewählten Risikoklasse zur Zahlung von Schadensersatz von rund 220.000,00 Euro.
Kinderhaus Tübingen
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Anleger fordern ihr Geld zurück
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
16. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
14. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
Wertpapiere und Derivate - Deutsche Anwalt Akademie