
03.05.2011
1.
Unsere Kanzlei kann natürlich nicht beurteilen, ob die Vorwürfe der US-Regierung gegenüber der Deutschen Bank gerechtfertigt sind. Die uns vorliegende Klage an Judge Kaplan von gestern scheint uns aber sehr substantiiert zu sein.
2.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen unserer Kanzlei mit US-Klagen, die wir gemeinsam mit unseren US-Partnern führen, wissen wir aber, dass bei derartigen Klagen in den USA schon statistisch betrachtet fast jeder Fall mit einer beachtlichen Vergleichszahlung endet, vor allem wenn sich der Staat - wie hier - einschaltet.
3.
Diese hohe Erfolgswahrscheinlichkeit von US-Klagen liegt im klägerfreundlichen Rechtssystem der USA begründet. Insbesondere gibt es für Kläger eine weitrechende Möglichkeit Beweise zu erforschen, der Gegner muss die ihn belastenden Beweise selbst vorlegen.
4.
Unsere Kanzlei sieht die konkrete Gefahr, dass zusätzlich zur gestrigen Klage nunmehr auch Investoren, die in den letzten 5 Jahren über US-Börsen Aktien der Deutschen Bank erworben haben, eigenständige Klagen gegen die Deutsche Bank in den USA erheben. Und zwar in Form von sogenannten securities class actions, das sind Sammelklagen wegen Verstößen gegen US-amerikanisches Kapitalmarktrecht, insbesondere den Securities Exchange Act aus dem Jahr 1934.
TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger.
Erstes obergerichtliches Urteil, welches Vorsatz einer Bank beim Verschweigen von Kickback-Zahlungen bejaht, ist nunmehr rechtskräftig.
Erstes obsiegendes Urteil - Landgericht Stuttgart verurteilt Volksbank Herrenberg-Rottenburg eG nach Anerkenntnis der Klagforderung durch die Bank zur Zahlung von rund 82.000,- Euro Schadensersatz.
Landgericht Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank allein wegen Überschreitung der gewählten Risikoklasse zur Zahlung von Schadensersatz von rund 220.000,00 Euro.
Kinderhaus Tübingen
17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom - im Musterprozess steht der entscheidende Verhandlungstag bevor. Die Chancen auf Schadenersatz für die Anleger sind inzwischen wieder gestiegen.
Interview mit Rechtsanwalt Alexander Heinrich über das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart bzgl. Vorsatz bei Verschweigen einer Kickback-Zahlung.
Anleger fordern ihr Geld zurück
Finanzdienstleister jeglicher Art dürften nunmehr mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern im zweistelligen Milliardenbereich konfrontiert werden.
16. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
14. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht - Deutsche Anwalt Akademie
Wertpapiere und Derivate - Deutsche Anwalt Akademie