TILP
Die Kanzlei für Bank- & Kapitalmarktrecht
Wegbereiter für Anlegerrechte
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (“TILP”) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.
TILP ist eine Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht. TILP hat dieses Rechtsgebiet seit 1994 maßgeblich durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und engagierter Öffentlichkeitsarbeit geprägt und weiter entwickelt.
Wichtige Mitteilungen
FOCUS TOP Wirtschaftskanzlei 2025 — zehnte Auszeichnung in Folge für TILP Rechtsanwälte
Wir sind stolz darauf, dass TILP Rechtsanwälte auch im Jahr 2025 erneut von FOCUS als TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Kapitalmarktrecht empfohlen wurde – und das nun schon zum zehnten Mal in ununterbrochener Folge.
Deutschlands Beste Kanzleien 2025 — Handelsblatt Auszeichnung für TILP Rechtsanwälte.
Wir freuen uns, dass TILP bereits zum zweiten mal in das Ranking „Deutschlands Beste Kanzleien“ des Handelsblatts aufgenommen wurde.
Doppelte Auszeichnung für Alexander Heinrich im Handelsblatt-Ranking 2025
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass unser Kollege Alexander Heinrich im diesjährigen Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ gleich zweifach ausgezeichnet wurde: Anwalt des Jahres 2025 im Bereich Banken- und Finanzrecht Deutschlands Bester Anwalt im Bank- und Finanzrecht – bereits
FOKUS THEMA
Der Fall Wirecard AG
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Pressemitteilungen
Pressemitteilung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH UniImmo: Wohnen ZBI-Anlegerklage: TILP stellt Musterverfahrensantrag
Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat am 05. Mai 2025 für einen Kleinanleger eine Schadensersatzklage gegen die ZBI Fondsmanagement GmbH in ihrer Funktion als Herstellerin des Basisinformationsblattes „PRIIP“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 („PRIIP-VO“, engl. Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) und Kapitalverwaltungsgesellschaft des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI (WKN: A2DMVS / ISIN: DE000A2DMVS1) eingereicht.
Kirchentellinsfurt, 28.02.2025 — Fall Wirecard – Bayerische Oberste Landesgericht erlässt Teil-Musterentscheid – EY bleibt Musterbeklagte – BGH wird entscheiden müssen
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute im Wege einer Teil-Musterentscheidung bezüglich des Vorlageschlusses des LG München I vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22 entschieden, dass die Fragen zur Haftung der EY GmbH & Co. KG (vormals Ernst & Young GmbH, „EY“) gegenüber geschädigten Anlegern nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) fielen und deshalb in Einzelverfahren geklärt werden müssten.
Kirchentellinsfurt, 24.02.2025 — Landgericht Nürnberg-Fürth sieht falschen Risikoindikator beim offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“!
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 21. Februar 2025 (noch nicht rechtskräftig) ein bereits im November 2024 ergangenes Versäumnisurteil bestätigt und entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH es bezüglich des von ihr verwalteten offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ künftig zu unterlassen hat, in ihren Anlegerinformationen einen Risikoindikator von 3 oder niedriger anzugeben.